Warum ist der Volksentscheid der schweiz nicht mehr gültig bei Annahme des eu rahmenvertrages
Der Volksentscheid in der Schweiz verliert seine Gültigkeit bei Annahme des EU-Rahmenvertrags, weil mit der dynamischen Übernahme von immer weiterentwickeltem EU-Recht durch die Schweiz der zuvor gewählte bilaterale Weg und die damit verbundenen sektoralen Volksentscheide obsolet werden. Dies liegt daran, dass die Schweiz durch den Rahmenvertrag nicht mehr nur in einzelnen Bereichen, sondern überwiegend vollständig dem EU-Binnenmarktrecht unterliegt, inklusive horizontaler Politiken wie staatlichen Beihilfen, mit nur sehr begrenztem eigenem Spielraum. Dadurch ändert sich die rechtliche Grundlage wesentlich, und die bisherigen Volksentscheide auf Basis des früheren, weniger umfassenden bilateralen Systems gelten nicht mehr, da sie nicht mehr den neuen Verpflichtungen und dem dynamischen Rechtstransfer Rechnung tragen können[1].
Kurz gesagt: Die Annahme des EU-Rahmenvertrags ersetzt den bilateralen Weg durch eine umfassendere und dynamischere EU-Integration, wodurch frühere Volksentscheide, die auf dem bilateralen Modell basieren, ihre rechtliche Gültigkeit verlieren[1].