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Rahmenabkommen GPT

Folgen für den Kanton St.Gallen

Für den Kanton St.Gallen ergeben sich folgende Folgen aus dem Kontext der Verhandlungen und Umsetzungen des Pakets:

  1. Starke Einbindung in den Verhandlungsprozess: Der Kanton St.Gallen wird durch die strukturierte Einbindung der Kantone in die exploratorischen Gespräche und Verhandlungen informiert und beteiligt. Dies entspricht dem grundsätzlichen Bundesziel, die Kantone so stark wie möglich in den gesamten Prozess einzubinden, um eine möglichst kohärente Umsetzung zu gewährleisten[1].

  2. Regionale Besonderheiten berücksichtigen: Aufgrund seiner geografischen Lage und wirtschaftlichen Struktur könnte St.Gallen regionale Besonderheiten erfahren, die sich etwa in der Demografie oder Wirtschaft niederschlagen und unterschiedlich stark betreffen können, wie im Vertragstext generell für Berggebiete erwähnt. Obwohl St.Gallen nicht primär ein Bergkanton ist, sind solche regionalen Differenzierungen bei der Umsetzung von Bedeutung[1].

  3. Rolle bei Meldungen und Kontrollen: Für Tätigkeiten, die unter das neue Melde- und Kontrollverfahren fallen, beispielsweise bei befristeten oder Notfalleinsätzen, ist der Kanton St.Gallen als eine der kantonalen Behörden zuständig. Dies umfasst auch die Nutzung digitaler Meldeverfahren via Webapplikationen, die über das Zentrale Migrationsinformationssystem laufen. Die kantonale Behörde bearbeitet die Meldedaten und muss dafür Ressourcen bereitstellen, wobei Effizienzsteigerungen im Meldeverfahren den Aufwand minimieren sollen[2],[3].

  4. Integration in Verhandlungsgruppen und Umsetzung in Fachbereichen: Vertreterinnen und Vertreter aus St.Gallen (bzw. der Konferenz der Kantonsregierungen) waren in wichtigen Verhandlungsgruppen vertreten, die Themen mit kantonaler Zuständigkeit bearbeiteten, z.B. Institutionelle Module, Zuwanderung, Lohnschutz, Landverkehr und Gesundheit. Dadurch hat St.Gallen direkten Einfluss auf relevante Vereinbarungen und ist gleichzeitig mit der Umsetzung in diversen Fachbereichen beauftragt[4].

  5. Koordination und Ressourceneinsatz: Jeder Kanton muss eine koordinierende Stelle für die Zusammenarbeit mit EU-Recht und die Nutzung des Informationssystems IMI (Internal Market Information System) ernennen. In St.Gallen ist je nach Grösse entweder eine einzelne Ansprechperson oder eine Organisationseinheit dafür verantwortlich, welche departementsübergreifend agiert (z. B. Staatskanzlei oder EU-Koordinationsstelle). Betroffen sind verschiedenste kantonale Direktionen, wie Gesundheits-, Sozial-, Bildungs- und Arbeitsmarktbehörden, die aktiv mitwirken müssen[5].

  6. Wirtschaftliche Auswirkungen im Strombereich: Das neue Stromabkommen mit der EU dürfte sich positiv auf St.Gallen auswirken, insbesondere da die dortige Wasserkraft, die vielfach in kantonalem Besitz ist, von Handelsopportunitäten profitieren kann. Gleichzeitig wird durch die Marktöffnung ein Ausgleich bei den regional sehr unterschiedlich hohen Stromtarifen erwartet, was aber auch Druck auf kantonale Stromunternehmen erzeugen kann[6].

Zusammenfassend steht der Kanton St.Gallen vor der Herausforderung, seine Verwaltung personell und organisatorisch für neue Melde- und Kontrollpflichten zu rüsten, sich eng an den Verhandlungsprozessen auszurichten und die regionalen Besonderheiten zu berücksichtigen. Gleichzeitig ergeben sich Chancen in wirtschaftlichen Bereichen wie der Stromversorgung, verbunden mit der Notwendigkeit einer effizienten, koordinierten Umsetzung aller Lieferpflichten und Systeme[1],[2],[4],[6],[3],[5].

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