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Rahmenabkommen GPT

Was muss die Schweiz übernehmen, ohne dass darüber abgestimmt werden kann

Die Schweiz muss EU-Recht im Rahmen des Binnenmarkt- und weiterer Abkommen dynamisch übernehmen, ohne dass darüber direkt in der Schweiz abgestimmt werden kann. Dies betrifft insbesondere institutionelle Elemente, die einen Mechanismus zur Streitbeilegung vorsehen, bei dem bei fehlender Einigung im Gemischten Ausschuss ein paritätisch besetztes Schiedsgericht entscheidet und die Schweiz somit verpflichtet ist, EU-Recht anzuwenden, auch wenn dies gegen den Willen der Schweizer Bevölkerung oder des Parlaments sein könnte[1].

Beispiele dafür sind die Übernahme von EU-Gesetzgebungsakten im Lebensmittelrecht, in der Lebensmittelsicherheit und anderen Bereichen des Binnenmarkts, wie staatliche Beihilfen, aber auch Verpflichtungen bei Gesundheitssicherheit und anderen sektoralen Standards[2],[3]. Diese rechtlichen Verpflichtungen ermöglichen der Schweiz keinen nationalen Vetoprozess, da sie als Voraussetzung zur Weiterführung der Teilnahme am EU-Binnenmarkt und zur Konfliktlösung mit der EU quasi automatisch gelten.

Damit ist die Schweiz verpflichtet, EU-Recht zu übernehmen, ohne dass eine Volksabstimmung dies verhindern könnte.

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