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Rahmenabkommen GPT

Kann ich auch weiterhin an der Urne abstimmen?

Aus dem bereitgestellten Kontext geht nicht hervor, dass die Möglichkeit, weiterhin an der Urne abzustimmen, eingeschränkt oder aufgehoben wird. Es wird explizit erwähnt, dass die innerstaatlichen Verfahren und Zuständigkeiten der Schweiz unangetastet bleiben und Parlament sowie Volk weiterhin über wichtige Entscheidungen mitbestimmen können, insbesondere bei der Übernahme von EU-Rechtsakten in bilaterale Abkommen[1]. Das deutet darauf hin, dass die demokratischen Mitbestimmungsrechte – inklusive der Teilnahme an Abstimmungen an der Urne – weiterhin bestehen bleiben.

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