Verliert die Schweiz ihre gesetzliche Hoheit?
Die Schweiz verliert ihre gesetzliche Hoheit nicht. Sie bestimmt ihre Gesetzgebung selbst und es ist nicht vorgesehen, dass fremde Richter die Schweizer Gesetzgebung bestimmen. Bei Konflikten im Binnenmarktbereich zwischen der Schweiz und der EU kann zwar ein paritätisches Schiedsgericht angerufen werden, das aus je einer Richterin oder einem Richter der beiden Parteien besteht. Dieses Schiedsgericht hat jedoch keine Gesetzgebungsbefugnis, sondern entscheidet nur über Konflikte. Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für diese Streitfälle nicht zuständig. Es besteht daher kein Verlust der Hoheit oder eine Asymmetrie zugunsten der EU[20250630_Fragenkatalog_FAQ_(DE).html#p182].