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GEMEINSAME ERKLÄRUNG

DER SCHWEIZERISCHEN EIDGENOSSENSCHAFT UND DER EUROPÄISCHEN UNION

ÜBER DIE EINRICHTUNG EINES HOCHRANGIGEN DIALOGS

ÜBER DAS UMFASSENDE BILATERALE PAKET

UND DIE MÖGLICHE WEITERENTWICKLUNG

DER BILATERALEN BEZIEHUNGEN ZWISCHEN

DER SCHWEIZ UND DER EUROPÄISCHEN UNION

Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Europäische Union,

IM BEWUSSTSEIN der engen gegenseitigen Beziehungen, die auf Nähe, gleichen Werten und

einer gemeinsamen europäischen Kultur beruhen, sowie der Tatsache, dass ihre Volkswirtschaften

in Bezug auf Handel und Investitionen eng miteinander verflochten sind,

IM BEKENNTNIS zu dem gemeinsamen Ziel, zu dem reibungslosen Funktionieren und der

Weiterentwicklung der umfassenden Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der

Schweiz beizutragen und ihr Potenzial voll auszuschöpfen,

UNTER HINWEIS auf die Gemeinsame Verständigung vom 27. Oktober 2023 zwischen Vertretern

des Schweizerischen Bundesrates und der Europäischen Kommission, insbesondere auf Absatz 7,

UNTER BEGRÜSSUNG des im Dezember 2024 erfolgten Abschlusses der Verhandlungen über

das umfassende bilaterale Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung ihrer Beziehungen,

erklären, dass ein hochrangiger Dialog eingerichtet wird, der:

unter dem gemeinsamen Vorsitz des für die Beziehungen zur Schweiz zuständigen

Kommissars und des Vorstehers des Eidgenössischen Departements für auswärtige

Angelegenheiten geführt wird,

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darauf abzielt, das gegenseitige Verständnis und die Zusammenarbeit in Bezug auf das

ausgehandelte umfassende bilaterale Paket und eine mögliche Weiterentwicklung der

bilateralen Beziehungen zu fördern,

Fragen von gemeinsamem Interesse, insbesondere die Teilnahme der Schweiz am

Binnenmarkt und Möglichkeiten zur Stärkung der Partnerschaft zwischen der Schweiz und

der Europäischen Union, erörtert und

regelmässig die Umsetzung des umfassenden bilateralen Pakets, die Arbeit der Gemischten

Ausschüsse und die mögliche Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen evaluiert.

Der hochrangige Dialog findet jährlich abwechselnd in der Schweiz und in Brüssel statt, um die

Fortschritte zu überprüfen und die zukünftige Zusammenarbeit zu besprechen. Der erste

hochrangige Dialog findet innerhalb von drei Monaten nach dem Inkrafttreten des umfassenden

bilateralen Pakets statt; bei dieser Gelegenheit werden die detaillierten Modalitäten gemeinsam

festgelegt.

Diese Gemeinsame Erklärung gilt unbeschadet der Einrichtung eines politischen Dialogs über

aussen- und sicherheitspolitische Belange zwischen dem Hohen Vertreter der Union für Aussen-

und Sicherheitspolitik und dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige

Angelegenheiten, der separat behandelt wird.

Unterzeichnet in [Ort] am [Datum] in zweifacher Ausfertigung in englischer und französischer

Sprache.

Für die Schweizerische Eidgenossenschaft

Für die Europäische Union