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GEMEINSAME ERKLÄRUNG
DER SCHWEIZERISCHEN EIDGENOSSENSCHAFT UND DER EUROPÄISCHEN UNION
ÜBER DIE EINRICHTUNG EINES HOCHRANGIGEN DIALOGS
ÜBER DAS UMFASSENDE BILATERALE PAKET
UND DIE MÖGLICHE WEITERENTWICKLUNG
DER BILATERALEN BEZIEHUNGEN ZWISCHEN
DER SCHWEIZ UND DER EUROPÄISCHEN UNION
Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Europäische Union,
IM BEWUSSTSEIN der engen gegenseitigen Beziehungen, die auf Nähe, gleichen Werten und
einer gemeinsamen europäischen Kultur beruhen, sowie der Tatsache, dass ihre Volkswirtschaften
in Bezug auf Handel und Investitionen eng miteinander verflochten sind,
IM BEKENNTNIS zu dem gemeinsamen Ziel, zu dem reibungslosen Funktionieren und der
Weiterentwicklung der umfassenden Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der
Schweiz beizutragen und ihr Potenzial voll auszuschöpfen,
UNTER HINWEIS auf die Gemeinsame Verständigung vom 27. Oktober 2023 zwischen Vertretern
des Schweizerischen Bundesrates und der Europäischen Kommission, insbesondere auf Absatz 7,
UNTER BEGRÜSSUNG des im Dezember 2024 erfolgten Abschlusses der Verhandlungen über
das umfassende bilaterale Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung ihrer Beziehungen,
erklären, dass ein hochrangiger Dialog eingerichtet wird, der:
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unter dem gemeinsamen Vorsitz des für die Beziehungen zur Schweiz zuständigen
Kommissars und des Vorstehers des Eidgenössischen Departements für auswärtige
Angelegenheiten geführt wird,
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−
darauf abzielt, das gegenseitige Verständnis und die Zusammenarbeit in Bezug auf das
ausgehandelte umfassende bilaterale Paket und eine mögliche Weiterentwicklung der
bilateralen Beziehungen zu fördern,
−
Fragen von gemeinsamem Interesse, insbesondere die Teilnahme der Schweiz am
Binnenmarkt und Möglichkeiten zur Stärkung der Partnerschaft zwischen der Schweiz und
der Europäischen Union, erörtert und
−
regelmässig die Umsetzung des umfassenden bilateralen Pakets, die Arbeit der Gemischten
Ausschüsse und die mögliche Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen evaluiert.
Der hochrangige Dialog findet jährlich abwechselnd in der Schweiz und in Brüssel statt, um die
Fortschritte zu überprüfen und die zukünftige Zusammenarbeit zu besprechen. Der erste
hochrangige Dialog findet innerhalb von drei Monaten nach dem Inkrafttreten des umfassenden
bilateralen Pakets statt; bei dieser Gelegenheit werden die detaillierten Modalitäten gemeinsam
festgelegt.
Diese Gemeinsame Erklärung gilt unbeschadet der Einrichtung eines politischen Dialogs über
aussen- und sicherheitspolitische Belange zwischen dem Hohen Vertreter der Union für Aussen-
und Sicherheitspolitik und dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige
Angelegenheiten, der separat behandelt wird.
Unterzeichnet in [Ort] am [Datum] in zweifacher Ausfertigung in englischer und französischer
Sprache.
Für die Schweizerische Eidgenossenschaft
Für die Europäische Union