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GEMEINSAME ERKLÄRUNG VON VERTRETERN DER SCHWEIZERISCHEN
EIDGENOSSENSCHAFT UND DER EUROPÄISCHEN
UNION ZUM UMFANG DER
PARTNERSCHAFT UND DER ZUSAMMENARBEIT IM ZEITRAUM VON ENDE 2024 BIS
ZUM INKRAFTTRETEN DES UMFASSENDEN BILATERALEN PAKETS
Die Vertreter der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union,
IM BEWUSSTSEIN, dass der Abschluss der Verhandlungen über das umfassende bilaterale Paket
einen wichtigen Moment in den bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der
Europäischen Union darstellt,
IM BEKENNTNIS zu dem gemeinsamen Ziel, zu dem reibungslosen Funktionieren und der
Weiterentwicklung der umfassenden Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der
Schweiz beizutragen und ihr Potenzial voll auszuschöpfen,
UNTER HINWEIS auf die Gemeinsame Verständigung vom 27. Oktober 2023 zwischen Vertretern
des Schweizerischen Bundesrates und der Europäischen Kommission, insbesondere auf Absatz 20,
UNTER BEGRÜSSUNG des im Dezember 2024 erfolgten Abschlusses der Verhandlungen über
das umfassende bilaterale Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung ihrer Beziehungen,
teilen die folgende Auffassung:
−
Der Umfang der Zusammenarbeit im Rahmen der bilateralen Beziehungen zwischen der
Schweiz und der Europäischen Union sollte nun ausgebaut werden.
−
Die Übergangsregelung für Schweizer Einrichtungen bei dem Programm „Horizont
Europa“ und dem Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung wird seit dem
1. Januar 2025 angewandt. Beide Seiten sollten sich für die vorläufige Anwendung des
Abkommens über die Teilnahme der Schweizerischen Eidgenossenschaft an
Programmen der Union ab diesem Datum einsetzen.
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−
Im Strombereich sollten die Schweiz und die Europäische Union auch ohne ein
Stromabkommen alle erforderlichen Massnahmen zur Sicherstellung der
Betriebssicherheit ergreifen. Zu diesem Zweck sollten zwischen den Netzbetreibern und
Regulierungsbehörden in der Schweiz und der EU auf technischer Ebene –
gegebenenfalls mit Unterstützung von ENTSO-E – geeignete Vereinbarungen getroffen
werden, insbesondere im Bereich der Kapazitätsberechnung und der
Regelleistungskooperation. Die ElCom sollte zu diesem Zweck auf Ad-hoc-Basis an
den entsprechenden Sitzungen der Regulierungsbehörden im Rahmen der ACER
teilnehmen können. Die Schweiz sollte weiterhin die Möglichkeit haben, sich
gegebenenfalls auf Ad-hoc-Basis an der Koordinierungsgruppe „Strom“ zu beteiligen.
−
Im Bereich der Gesundheit sollten die Schweiz und die Europäische Union auch ohne
ein Gesundheitsabkommen weiterhin alle notwendigen und angemessenen Massnahmen
zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung ergreifen. Dazu sollten gegebenenfalls auf
Ad-hoc-Basis gegenseitige Vereinbarungen zwischen der Schweiz und der Europäischen
Union auf technischer Ebene getroffen werden, wenn schwerwiegende
grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren bestehen.
−
In Bezug auf das Abkommen über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und
Strasse stellen die Schweiz und die Europäische Union fest, dass die
Übergangsmassnahmen betreffend die Eisenbahnagentur der Europäischen Union für
das Jahr 2025 verlängert wurden. Beide Seiten bemühen sich vorbehaltlich der
entsprechenden Beschlüsse des Gemischten Ausschusses um eine Verlängerung der
Übergangsmassnahmen, damit ein reibungsloser Bahnverkehr zwischen der Schweiz
und der Europäischen Union erhalten bleibt.
−
Der Dialog über die Finanzmarktregulierung sollte fortgesetzt werden.
−
Die Schweiz und die Europäische Union sollten eng und nach Treu und Glauben
zusammenarbeiten, um das gute Funktionieren der bestehenden bilateralen Abkommen
in den Bereichen betreffend den Binnenmarkt, an denen die Schweiz teilnimmt,
sicherzustellen. Insbesondere sollten beide Seiten die Anwendung des bestehenden
Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen in
Bezug auf die Wirtschaftsakteure beider Seiten erörtern und eine Zusammenarbeit
betreffend Fragen im Zusammenhang mit der Marktüberwachung anstreben.
3
−
Mit Blick auf den sensiblen Charakter des Ratifikationsprozesses betreffend das
umfassende bilaterale Paket für die Schweiz und die Europäische Union sollten beide
Seiten den erfolgreichen Abschluss dieses Prozesses unterstützen und gleichzeitig ihre
bilateralen Beziehungen festigen.
Die Vertreter der Europäischen Union und der Schweiz teilen die Auffassung, dass das Vorstehende
gelten sollte, solange der Ratifikationsprozess zum umfassenden bilateralen Paket andauert.
Unterzeichnet in […] am […] in zweifacher Ausfertigung in englischer und französischer Sprache.
Der Vertreter
Der Vertreter
der Schweizerischen
der Europäischen Union:
Eidgenossenschaft: