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GEMEINSAME ERKLÄRUNG VON VERTRETERN DER SCHWEIZERISCHEN

EIDGENOSSENSCHAFT UND DER EUROPÄISCHEN

UNION ZUM UMFANG DER

PARTNERSCHAFT UND DER ZUSAMMENARBEIT IM ZEITRAUM VON ENDE 2024 BIS

ZUM INKRAFTTRETEN DES UMFASSENDEN BILATERALEN PAKETS

Die Vertreter der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union,

IM BEWUSSTSEIN, dass der Abschluss der Verhandlungen über das umfassende bilaterale Paket

einen wichtigen Moment in den bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der

Europäischen Union darstellt,

IM BEKENNTNIS zu dem gemeinsamen Ziel, zu dem reibungslosen Funktionieren und der

Weiterentwicklung der umfassenden Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der

Schweiz beizutragen und ihr Potenzial voll auszuschöpfen,

UNTER HINWEIS auf die Gemeinsame Verständigung vom 27. Oktober 2023 zwischen Vertretern

des Schweizerischen Bundesrates und der Europäischen Kommission, insbesondere auf Absatz 20,

UNTER BEGRÜSSUNG des im Dezember 2024 erfolgten Abschlusses der Verhandlungen über

das umfassende bilaterale Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung ihrer Beziehungen,

teilen die folgende Auffassung:

Der Umfang der Zusammenarbeit im Rahmen der bilateralen Beziehungen zwischen der

Schweiz und der Europäischen Union sollte nun ausgebaut werden.

Die Übergangsregelung für Schweizer Einrichtungen bei dem Programm „Horizont

Europa“ und dem Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung wird seit dem

1. Januar 2025 angewandt. Beide Seiten sollten sich für die vorläufige Anwendung des

Abkommens über die Teilnahme der Schweizerischen Eidgenossenschaft an

Programmen der Union ab diesem Datum einsetzen.

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Im Strombereich sollten die Schweiz und die Europäische Union auch ohne ein

Stromabkommen alle erforderlichen Massnahmen zur Sicherstellung der

Betriebssicherheit ergreifen. Zu diesem Zweck sollten zwischen den Netzbetreibern und

Regulierungsbehörden in der Schweiz und der EU auf technischer Ebene –

gegebenenfalls mit Unterstützung von ENTSO-E – geeignete Vereinbarungen getroffen

werden, insbesondere im Bereich der Kapazitätsberechnung und der

Regelleistungskooperation. Die ElCom sollte zu diesem Zweck auf Ad-hoc-Basis an

den entsprechenden Sitzungen der Regulierungsbehörden im Rahmen der ACER

teilnehmen können. Die Schweiz sollte weiterhin die Möglichkeit haben, sich

gegebenenfalls auf Ad-hoc-Basis an der Koordinierungsgruppe „Strom“ zu beteiligen.

Im Bereich der Gesundheit sollten die Schweiz und die Europäische Union auch ohne

ein Gesundheitsabkommen weiterhin alle notwendigen und angemessenen Massnahmen

zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung ergreifen. Dazu sollten gegebenenfalls auf

Ad-hoc-Basis gegenseitige Vereinbarungen zwischen der Schweiz und der Europäischen

Union auf technischer Ebene getroffen werden, wenn schwerwiegende

grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren bestehen.

In Bezug auf das Abkommen über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und

Strasse stellen die Schweiz und die Europäische Union fest, dass die

Übergangsmassnahmen betreffend die Eisenbahnagentur der Europäischen Union für

das Jahr 2025 verlängert wurden. Beide Seiten bemühen sich vorbehaltlich der

entsprechenden Beschlüsse des Gemischten Ausschusses um eine Verlängerung der

Übergangsmassnahmen, damit ein reibungsloser Bahnverkehr zwischen der Schweiz

und der Europäischen Union erhalten bleibt.

Der Dialog über die Finanzmarktregulierung sollte fortgesetzt werden.

Die Schweiz und die Europäische Union sollten eng und nach Treu und Glauben

zusammenarbeiten, um das gute Funktionieren der bestehenden bilateralen Abkommen

in den Bereichen betreffend den Binnenmarkt, an denen die Schweiz teilnimmt,

sicherzustellen. Insbesondere sollten beide Seiten die Anwendung des bestehenden

Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen in

Bezug auf die Wirtschaftsakteure beider Seiten erörtern und eine Zusammenarbeit

betreffend Fragen im Zusammenhang mit der Marktüberwachung anstreben.

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Mit Blick auf den sensiblen Charakter des Ratifikationsprozesses betreffend das

umfassende bilaterale Paket für die Schweiz und die Europäische Union sollten beide

Seiten den erfolgreichen Abschluss dieses Prozesses unterstützen und gleichzeitig ihre

bilateralen Beziehungen festigen.

Die Vertreter der Europäischen Union und der Schweiz teilen die Auffassung, dass das Vorstehende

gelten sollte, solange der Ratifikationsprozess zum umfassenden bilateralen Paket andauert.

Unterzeichnet in […] am […] in zweifacher Ausfertigung in englischer und französischer Sprache.

Der Vertreter

Der Vertreter

der Schweizerischen

der Europäischen Union:

Eidgenossenschaft: